Im Sommer dieses Jahres habe ich mich selbst beim Gehen über einen geschotterten Weg gefilmt. Einfach nur so, zur Selbstkontrolle, um zu sehen, wie ich mich eigentlich so bewege.
Vor einiger Zeit hatte ich das Filmchen nach etwas Bearbeitung in meinen YouTube-Kanal hochgeladen. Aber unmittelbar nach dem Upload war das Video schon mit dem Etikett „mit Altersbeschränkung“ versehen. Nanu!? Ich konnte das selbst nicht mehr ändern und habe mich sehr gewundert.
Ich bekam eine (automatische) E-Mail, in der stand, dass mein Video aufgrund von Richtlinien (Community Guidelines) eingeschränkt wurde und dass man Beschwerde dagegen einlegen könne. Also füllte ich das entsprechende Formular aus und erklärte, dass es wohl ein Irrtum sein müsse, denn in dem Video ist ja nichts Schlimmes zu sehen.
Einen Tag später hatte ich bereits eine Antwort („Decision on your Video Appeal“) im virtuellen Postkasten, in der mir erklärt wurde, dass ich tatsächlich nicht gegen die Richtlinien verstoße. Aha, schon mal gut! Aber es sei „möglicherweise nicht für ein allgemeines Publikum geeignet“, deswegen bleibt die Altersbeschränkung bestehen…
Hä? Was ist mit denen los? Seit wann sind nackte Füße nicht mehr jugendfrei? Oder liegt’s am Schotter???
Eine weitere Rückmeldung kann ich nicht abgeben, da man sich nur einmal pro Video beschweren kann! Und das noch nicht mal mit besonders ausführlichen Erklärungen – der Text in dem Beschwerdeformular darf nämlich nur 200 Zeichen lang sein!
Ich habe jetzt noch eine zweite Variante von dem Video erstellt, mit Vor- und Abspann und noch ein paar Sequenzen, die nicht in Zeitlupe sind – in der Hoffnung, dass das diesmal durchgeht. Aber auch dieser Film wurde sofort vom Uploadfilter mit der Altersbeschränkung versehen 🙁
Ich glaube ja noch nicht mal, dass da irgendein verklemmter Reviewer mit Podophobie dahinter steckt, sondern gehe fest davon aus, dass hier ein Upload-Filter-Algorithmus irgendwas in meinem Film erkannt haben will. Und auch die zweite Prüfung halte ich nur bedingt für echt. Ich gehe eher davon aus, dass auch dort eine Standardantwort mit Zeitverzögerung gesendet wurde, ohne dass jemals ein echter Mensch das Video geprüft hat. Anders kann ich mir das nicht erklären, zumal ich auf die Beschwerde für mein zweites Video eine „Decision“-Mail mit exakt demselben Wortlaut bekam wie beim ersten Mal.
Es ist unfassbar, welch hirnrissigen und teils wirklich jugendgefährdenden Unsinn man bei YouTube finden kann, der nicht blockiert wird. Aber nackte Füße sind ab 18… Arme Welt!
Ach ja, dies ist übrigens das Video, um das es geht (die zweite Version) – leider kann man es nur als eingeloggter, volljähriger YouTube Benutzer ansehen:
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