Barfuß im Auto

Barfuß Autofahren – ist das nicht verboten?!

Nein, ist es nicht!

Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Regelung vor, mit welchem Schuhwerk man Autofahren soll oder ob man überhaupt Schuhe anziehen muss. Für private Fahrten wohlgemerkt, denn für Berufskraftfahrer im Dienst können Unfallverhütungsvorschriften gelten, nach denen tatsächlich das Tragen fester, den Fuß umschließender Schuhe Pflicht ist.

Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrer sich so zu verhalten hat, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das gilt aber nicht nur für Schuhwerk, sondern für alles mögliche, was man hinter dem Steuer machen kann.

Wem also die Füße schon beim Gehen über einen normalen Fußweg wehtun, der sollte besser auch beim Autofahren nicht auf seine künstlichen Sohlen verzichten. Wenn man allerdings das Barfußgehen über einen längeren Zeitraum gewohnt ist, sehe ich persönlich keine Beeinträchtigung darin, auch ohne Schuhe Auto zu fahren. Im Gegenteil, mir persönlich kommt es immer wieder komisch und ungewohnt vor, wenn ich mal mit Schuhen fahren muss.

Argumente wie eine geringere Bremskraft oder das barfüßige Abrutschen von den Pedalen sind völliger Quatsch und meiner Meinung nach von Leuten erfunden worden, die keine Ahnung haben, wieviel Gefühl in den Füßen stecken kann. Ich finde, barfuß kann ich sowohl Gas als auch Bremse viel besser dosieren und vom Pedal abzurutschen kann ich mir eher mit dreckigen oder nassen Schuhen vorstellen als barfuß. Und das mit dem Druck auf der Bremse verstehe ich auch nicht. Warum sollte ich mit Schuhen mehr Kraft im Bein haben als ohne? Weil es wehtut, wenn man barfuß bremst? Hm… wie gesagt, wem das wehtut, der sollte es nicht machen! Aber wenn ich kilometerlang über Schotterwege laufen kann, warum sollte es mir dann wehtun, wenn ich auf ein mit Gummi gepolstertes Bremspedal trete? Das leuchtet mir nicht ein.

Fazit:
Barfuß Autofahren ist in Deutschland nicht verboten, es darf auch nicht mit Bußgeldern belegt werden. So lange nichts passiert, ist es sowieso egal und wenn es doch zu einem Unfall kommen sollte, muss der Zusammenhang mit der Barfüßigkeit als Ursache von der Gegenseite bewiesen werden. Das gilt aber nicht nur für blanke Füße, sondern auch für Flipflops, Sandalen, Highheels, Winterstiefel und sonstiges Schuhwerk, das der Sicherheit im Weg sein könnte. Die Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall!

Zum Glück leben wir in einem Land, in dem jeder so Auto fahren darf, wie er sich am wohlsten fühlt (und niemanden gefährdet). Im Ausland würde ich mich allerdings nicht drauf verlassen und vorher mal recherchieren, ob es da andere Regelungen gibt.

Ich will Spaß – ich geb Gas!

Quelle mit Referenzen auf Gerichtsurteile
Pressemitteilung des Gesamtverbandes der Versicherer