Barfuß im Auto

Barfuß Autofahren – ist das nicht verboten?!

Nein, ist es nicht!

Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Regelung vor, mit welchem Schuhwerk man Autofahren soll oder ob man überhaupt Schuhe anziehen muss. Für private Fahrten wohlgemerkt, denn für Berufskraftfahrer im Dienst können Unfallverhütungsvorschriften gelten, nach denen tatsächlich das Tragen fester, den Fuß umschließender Schuhe Pflicht ist.

Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrer sich so zu verhalten hat, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das gilt aber nicht nur für Schuhwerk, sondern für alles mögliche, was man hinter dem Steuer machen kann.

Wem also die Füße schon beim Gehen über einen normalen Fußweg wehtun, der sollte besser auch beim Autofahren nicht auf seine künstlichen Sohlen verzichten. Wenn man allerdings das Barfußgehen über einen längeren Zeitraum gewohnt ist, sehe ich persönlich keine Beeinträchtigung darin, auch ohne Schuhe Auto zu fahren. Im Gegenteil, mir persönlich kommt es immer wieder komisch und ungewohnt vor, wenn ich mal mit Schuhen fahren muss.

Argumente wie eine geringere Bremskraft oder das barfüßige Abrutschen von den Pedalen sind völliger Quatsch und meiner Meinung nach von Leuten erfunden worden, die keine Ahnung haben, wieviel Gefühl in den Füßen stecken kann. Ich finde, barfuß kann ich sowohl Gas als auch Bremse viel besser dosieren und vom Pedal abzurutschen kann ich mir eher mit dreckigen oder nassen Schuhen vorstellen als barfuß. Und das mit dem Druck auf der Bremse verstehe ich auch nicht. Warum sollte ich mit Schuhen mehr Kraft im Bein haben als ohne? Weil es wehtut, wenn man barfuß bremst? Hm… wie gesagt, wem das wehtut, der sollte es nicht machen! Aber wenn ich kilometerlang über Schotterwege laufen kann, warum sollte es mir dann wehtun, wenn ich auf ein mit Gummi gepolstertes Bremspedal trete? Das leuchtet mir nicht ein.

Fazit:
Barfuß Autofahren ist in Deutschland nicht verboten, es darf auch nicht mit Bußgeldern belegt werden. So lange nichts passiert, ist es sowieso egal und wenn es doch zu einem Unfall kommen sollte, muss der Zusammenhang mit der Barfüßigkeit als Ursache von der Gegenseite bewiesen werden. Das gilt aber nicht nur für blanke Füße, sondern auch für Flipflops, Sandalen, Highheels, Winterstiefel und sonstiges Schuhwerk, das der Sicherheit im Weg sein könnte. Die Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall!

Zum Glück leben wir in einem Land, in dem jeder so Auto fahren darf, wie er sich am wohlsten fühlt (und niemanden gefährdet). Im Ausland würde ich mich allerdings nicht drauf verlassen und vorher mal recherchieren, ob es da andere Regelungen gibt.

Ich will Spaß – ich geb Gas!

Quelle mit Referenzen auf Gerichtsurteile
Pressemitteilung des Gesamtverbandes der Versicherer

6 Antworten auf „Barfuß im Auto“

  1. Hallo tolle Seite, bin selbst seit 4 Jahren vorwiegend barfuß unterwegs mit vielen kleinen lustigen Geschichten. Z.B. Im Europapark wurde ich kürzlich gezwungen in der Wildwasserbahn Schuhe anzuziehen.
    Viele Grüße an alle Barfüßler!

  2. Hallo Franz,
    vielen Dank für Deinen Kommentar! Ich habe auch schon gehört, dass man in vielen Freizeitparks nicht barfuß sein darf. Vor allem in den Fahrgeschäften hat das wohl versicherungstechnische Gründe. Ziemlich grotesk!

  3. Selbst als ehemaliger Fahrschullehrer stimme ich grundsätzlich zu, was das barfuß Autofahren im normalen Alltagsverkehr angeht. Aber ein Problem gibt es dennoch: bei Gefahrenbremsungen geht es darum, so schnell und so kraftvoll wie nur irgend möglich aufs Bremspedal zu treten. Mit Schuhen ist das ohne Verletzungsrisiko möglich. Barfuß jedoch wird man die Kraft und die Geschwindigkeit an das eigene Gefühl anpassen, damit man sich nicht selbst verletzt. Dabei gehen Bremskraft und damit wertvolle Meter verloren. Möglicherweise gelingt es einem geübten Barfußgeher das zu kompensieren, der Gelegenheitsbarfußgeher sollte beim Autofahren vielleicht doch auf festes Schuhwerk zurückzugreifen.

  4. Update: da in der verlinkten juristischen Seiten mit den Quellen ein entscheidender Link nicht mehr funktioniert, nämlich der zur Pressemitteilung der Versicherer vom 8. Juni 2007, habe ich diese Pressemitteilung recherchiert und oben extra verlinkt. Da geht’s zwar um Flip Flops statt barfuß, aber durch den Artikel mit den anderen Quellenangaben ist der Bezug zum Thema gegeben.
    Der originale Link ist übrigens noch im Webarchiv auffindbar: https://web.archive.org/web/20120820080851/http://www.gdv.de/2007/06/flip-flops-am-steuer-unfall-wird-teuer/

  5. Eine weitere, etwas aktuellere Quelle, die die im Text genannte Quelle bestätigt: https://www.juraforum.de/news/darf-man-barfuss-mit-socken-oder-flip-flops-auto-fahren_248708

    Leider werden in solchen Texten immer lockere Schuhe wie FlipFlops oder Sandalen mit barfuß gleichgesetzt, was meiner Meinung nach völlig falsch ist. Interessant finde ich aber, dass die genannten ADAC Kriterien für geeignete Schuhe zu 100% auf blanke Füße zutreffen 😉

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