Barfuß Autofahren – ist das nicht verboten?!
Nein, ist es nicht!
Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Regelung vor, mit welchem Schuhwerk man Autofahren soll oder ob man überhaupt Schuhe anziehen muss. Für private Fahrten wohlgemerkt, denn für Berufskraftfahrer im Dienst können Unfallverhütungsvorschriften gelten, nach denen tatsächlich das Tragen fester, den Fuß umschließender Schuhe Pflicht ist.
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrer sich so zu verhalten hat, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das gilt aber nicht nur für Schuhwerk, sondern für alles mögliche, was man hinter dem Steuer machen kann.